Sturm 34 – Nazis zu dämlich

Das Landgericht Dresden hat am Mittwoch gegen drei Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe “Sturm 34″ aus Mittweida zwei Jugendhaftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren sowie eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung verhängt. Zwei Angeklagte, darunter ein Informant des Staatsschutzes, wurden freigesprochen. Der Richter folgte damit nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu bestrafen und begründete sein Urteil wie folgt:

«Den Angeklagten fehlt es überwiegend am intellektuellen Inventar.»

attestierte Richter Martin Schultze-Griebler .
Mit anderen Worten: Sie sind im Oberstübchen schlecht möbliert, will heißen diese Sturm34-Nazis waren zu dämlich eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Das sollte sich aber m.E. nicht strafmildernt auswirken – im Gegenteil!
Man sollte sich auch die Frage stellen, ob die Zusammenrottung von blöden Gewalttätern nicht auch als kriminelle Vereinigung gelten kann, selbst wenn sie organisatorisch wenig intelligent agieren.

Letztendlich wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Der geistige Horizont reicht für diese primitiven Schläger eben nicht aus, um eine verbale Auseinandersetzung zu führen.

Apropos Dummheit:
Was wohl ihre patriotischen “Freunde” von der Peinlich faschoiden Seite (PFS) dazu sagen? Wieviel Jahre Knast kommen eigentlich zusammen, wenn sich die Anhänger der NPD versammeln?

Quelle: Netzzeitung

7 Antworten zu “Sturm 34 – Nazis zu dämlich”


  1. 1 oldman August 11, 2008 um 08:33

    Gerade das macht sie aber letztlich gefährlich – wem es an intellektuellen Inventar mangelt, der greift halt zur Gewalt als Argument.

  2. 2 tom August 11, 2008 um 10:08

    Oldman, so sehe ich das auch.
    Wenn sich zum Beispiel Hooligans am Rande eines Fußballspiels tel. verabreden in der Absicht sich zusammenzurotten um ihr einziges Ziel Personen zu verletzten, zu verwirklichen, sollte das meiner Ansicht nach strafverschärfend gewertet werden. Allerdings wird das per Gesetz wahrscheinlich noch nicht als kriminelle Vereinigung definiert.

    Im obigen Fall geht es um gewaltsame Einschüchterung durch rechte Schläger, hier sollte sich Dummheit nicht strafmildernd auswirken.

  3. 3 bouncingsoul August 11, 2008 um 22:29

    “Dummheit schützt vor Strafe nicht” – anscheinend doch… :?

  4. 4 Leser August 12, 2008 um 07:45

    Lol

    Die ham geantwortet :D

    http://patriotischesforumsueddeutschland.wordpress.com/2008/08/10/in-eigener-sache-tom%c2%b4s-wochenschau-und-andere-primaten/

  5. 5 tom August 14, 2008 um 15:22

    Leser,

    jepp, ich hab’ inzwischen die Antwort beantwortet :-)

  6. 6 3-The Brain-4 September 3, 2008 um 05:53

    Tja, gewusst wie… *gg*
    Nicht zu dämlich. Zu schlau, um sich vor Gericht um Kopf und Kragen zu reden.

  7. 7 tom September 3, 2008 um 22:04

    Wer prügelt ist sicherlich alles andere als schlau.


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