Broder verliert zurecht den Beleidigungs-Prozess gegen die Transsexuelle Tanja Krienen:
Unzählige Male machte Broder auf dem Netzwerk neokonservativer Publizisten, die sich selbst als „Achse des Guten“ ins Licht setzen, genau das: Er sprach von der Frau als „Herr“, nannte sie „Eunuch“, der nicht wüsste „ob er/sie sich zum Pinkeln hinstellen oder hinhocken soll“ usw.
„Sie bzw. er ist naemlich ein antisemitischer Schlamperich und ein weiterer Beweis dafuer, dass man einem Antisemiten brain and balls wegoperieren kann“ (in Originalschrift Broder), war dann einer Sätze, die nun das Landgericht Dortmund dem SPIEGEL-Autor und Börne-Preisträger (siehe NRhZ 100) untersagte. Verstößt Broder gegen diese Auflage, so drohen ihm 250.000 Euro Strafe, ersatzweise sechs Monate Haft.
Ach gut, dieses Urteil gegen den Ritter der Kokusnuß „Verteidiger des Abendlandes“, in Fachkreisen auch als Henryk M. Broder bekannt, ist zu begrüßen. Für mich kommt das Ganze einer Schlammschlacht gleich, die nunmehr seit dem Jahre 2005 andauert. Tanja Krienen erregt in der Opferrolle aber bei mir kein großes Mitleid, wenn ich mir dieses widerlich rassistische Pamphlet anschaue, kann ich nur sagen bei mir hat sie verschissen bis in die Steinzeit 👿 Sie bezeichnet Farbige als „Halbmenschen“, fordert aber Toleranz gegenüber ihrer Geschlechtsumwandlung ein.
Von mir aus könnte dieser Affentanz noch unendlich weiter gehen, denn beide verdienen einander!
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Quelle:
NRhZ-Online